die DGRL 97/23/EG ist ab dem 19.07.2016 nicht mehr gültig und wird durch die
neue DGRL 2014/68/EU ersetzt.
Behälter, die nach ab dem 19.07.2016 fertig gestellt wurden, werden somit nurnoch nach neuer DGRL 2014/68/EU ausgeliefert.
• Handlungsbedarf
da sich durch die neue DGRL keine technischen Änderungen ergeben, besteht für Sie kein Handlungsbedarf.
Die Unterschiede zur Vorgänger-Richtlinie sind überwiegend formaler Natur.
So wurden etwa die Konformitätsbewertungsverfahren wie folgt umbenannt:
» "Modul A1" wird zu "Modul A2"
» "Modul C1" wird zu "Modul C2"
» "Modul B" wird zu "Modul B(Baumuster)", kurz: "Modul B(Baum.)"
» "Modul B1" wird zu "Modul B(Entwurfsprüfung)", kurz: "Modul B(Entw.)"
• Übergangsfrist
Alle Behälter werden ab sofort nach der neuen DGRL geliefert.
Behälter, die vor dem 19.07.2016 auf Lager gefertigt wurden, werden u.U. noch mit Typenschild und Dokumentation nach alter DGRL ausgeliefert.
Neue EU-Richtlinie für einfache Druckbehälter
Die EG-Richtlinie 2009/105/EG (davor: 87/404/EWG) ist ab dem 20.04.2016 nicht mehr gültig und
wurde durch die
neue EU-Richtlinie 2014/29/EU ersetzt. Analog zur DGRL besteht aus Kundensicht kein Handlungsbedarf.
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