francais    English version    Startseite
 
 

Neue Druckgeräterichtlinie (DGRL)


• Gültigkeit

die DGRL 97/23/EG ist ab dem 19.07.2016 nicht mehr gültig und wird durch die neue DGRL 2014/68/EU ersetzt.
Behälter, die nach ab dem 19.07.2016 fertig gestellt wurden, werden somit nurnoch nach neuer DGRL 2014/68/EU ausgeliefert.

• Handlungsbedarf

da sich durch die neue DGRL keine technischen Änderungen ergeben, besteht für Sie kein Handlungsbedarf.
Die Unterschiede zur Vorgänger-Richtlinie sind überwiegend formaler Natur.
So wurden etwa die Konformitätsbewertungsverfahren wie folgt umbenannt:

   » "Modul A1"  wird zu  "Modul A2"
   » "Modul C1"  wird zu  "Modul C2"
   » "Modul B"    wird zu  "Modul B(Baumuster)",         kurz:  "Modul B(Baum.)"
   » "Modul B1"  wird zu  "Modul B(Entwurfsprüfung)",  kurz:  "Modul B(Entw.)"

• Übergangsfrist

Alle Behälter werden ab sofort nach der neuen DGRL geliefert. Behälter, die vor dem 19.07.2016 auf Lager gefertigt wurden, werden u.U. noch mit Typenschild und Dokumentation nach alter DGRL ausgeliefert.



Neue EU-Richtlinie für einfache Druckbehälter


Die EG-Richtlinie 2009/105/EG (davor: 87/404/EWG) ist ab dem 20.04.2016 nicht mehr gültig und wurde durch die neue EU-Richtlinie 2014/29/EU ersetzt. Analog zur DGRL besteht aus Kundensicht kein Handlungsbedarf.

 
 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Datenschutzerklärung Ok